Neuregelungen im Überblick
- 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und Veräußerungsgewinne (Kursgewinne)
- Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Einkünften aus Privatvermögen (d. h., nur die Hälfte der Erträge wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert)
- Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist für die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne (d. h., Kursgewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind nicht mehr steuerfrei)
- Limitierung der Möglichkeiten zur Verlustanrechnung (z. B. Aktienkursverluste können nur noch mit Aktiengewinnen und nicht mehr mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden)
- Sparer-Freibetrag und Werbungskostenpauschale werden in einem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro Ledige/1.602 Euro zusammen veranlagte Ehegatten) zusammengelegt, ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht mehr möglich
- Die Abgeltungsteuer gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht für kapitalbildende Versicherungen, d. h., die Steuervorteile bleiben erhalten
- Riester-Renten, Basisrenten sowie Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen
