Betriebliche Altersversorgung: Auch für Minijobber möglich!
Bundesweit sind ca. 6,7 Millionen Männer und Frauen als sogenannte Minijobber tätig, das heißt sie verfügen über ein monatliches Einkommen von 400 EUR.
Minijobber erwerben kaum Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber sie können für sich durch Mehrarbeit, aber ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand, eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen.
Das Vorgehen ist ebenso einfach wie wirkungsvoll
Der Minijobber vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit. Im Gegenzug wird der Mehrwert sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag einer betrieblichen Altersversorgung zugeführt. So bleibt der Status des Minijobbers unangetastet und der Arbeitgeber kann weiterhin die pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführen – ohne dass der Minijobber selbst Beiträge zahlen muss!
Das Nettoeinkommen des Minijobbers ändert sich nicht, denn die Entlohnung für die Mehrarbeit fließt ohne Abzüge zu 100% in die betriebliche Altersversorgung. So kann ohne finanziellen Aufwand des Minijobbers eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung aufgebaut werden.
Berechnungsbeispiel
¹ Im Rahmen der Minijob-BAV (Entgeltumwandlung)
² Sozialversicherungspflichtig
³ Pauschale Abgabe von 30% des Arbeitentgeldes für Arbeitgeber
(Kranken- und Rentenversicherung pauschale Steuer)
*Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35jährige Frau zum Alter 67 ohne vorherige Rentenansprüche bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die gRV und in eine bAV Direktgarant Premium der Deutscher Herold Zurich Lebensversicherung AG. Der Renten-anspruch aus der bAV resultiert aus einer Beitragszahlung in die bAV Direktgarant Premium Direktversicherung mit einer fiktiv unterstellten, nicht garantierten Wertentwicklung des Fondsguthabens von 6 %, Versicherungsbeginn in 2012, Endalter 67, Rentengarantiezeit bis 5 Jahre. Ggf. auf die Leistung fällige Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt (Stand: 12/2011).
