Schützen Sie Ihr Kind jetzt bereits gegen Berufsunfähigkeit?
Schüler, Auszubildende und Studenten bedenken in der Regel nicht die Gefahr, ihre künftige Arbeitskraft zu verlieren. Auf den Staat können dabei, gerade nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr zählen – Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten sie keine finanzielle Unterstützung.
Für geringes Geld können Kinder bereits heute privat gegen Erwerbsunfähigkeit geschützt werden.
Eltern sollten daher frühzeitig an ihre Fürsorgepflicht denken!
Je jünger die zu versichernde Person ist, desto günstiger ist der Risikobeitrag. Zudem sind gerade junge Menschen in der Regel gesund, es sind somit meist keine Zuschläge oder Ausschlüsse notwendig.
Ist die Ausbildung beendet, kann der bestehende Erwerbs-unfähigkeitsvertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung auf den Berufsunfähigkeitsschutz¹ umgestellt werden. Das Kind kann den Vertrag mit eigener Beitragszahlung übernehmen und dem späteren beruflichen Lebensstandard anpassen.
Berufsunfähigkeit resultiert zu 90% aus Krankheit, nur zu 10% aus einem Unfall. Eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeits-versicherung ist einer klassischen Unfallversicherung daher voranzustellen.
¹ Umstellung auf Berufsunfähigkeitsschutz: Beitragserrechnung zum neuen Eintrittsalter.
