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Berücksichtigung neuer Kriterien reduzieren den Beitrag!

Nachstehende Kriterien finden erstmals Berücksichtigung und reduzieren Ihren Versicherungsbeitrag:

  • höchst erlangte berufliche Qualifikation
  • prozentualer Anteil von Bürotätigkeiten im Verhältnis zur Arbeitszeit
  • sowie die Führungsspanne eine Berücksichtigung.

Verzicht auf abstrakte Verweisung

  • Neu ist der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung für körperlich bis schwer körperlich Tätige, wie zum Beispiel Köche oder Dachdecker (Berufsgruppe 3)
  • Versicherungsnehmer, die der Möglichkeit einer abstrakten Verweisung im Vertrag ausdrücklich zustimmen, können ihren Versicherungsbeitrag um rund 20% reduzieren.

Verlängerung der Absicherungszeiträume jetzt möglich

  • Für alle versicherbaren Berufe gilt ab sofort eine Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr.
  • Bei insgesamt 9.800 Berufen können Neukunden zudem auch eine längere Versicherungsdauer vereinbaren.
  • Die Endalterbeschränkung für risikoreiche Berufe hinsichtlich der Leistungsdauer bis zum 50. Lebensjahr wurde generell abgeschafft.




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