Berücksichtigung neuer Kriterien reduzieren den Beitrag!
Nachstehende Kriterien finden erstmals Berücksichtigung und reduzieren Ihren Versicherungsbeitrag:
- höchst erlangte berufliche Qualifikation
- prozentualer Anteil von Bürotätigkeiten im Verhältnis zur Arbeitszeit
- sowie die Führungsspanne eine Berücksichtigung.
Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Neu ist der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung für körperlich bis schwer körperlich Tätige, wie zum Beispiel Köche oder Dachdecker (Berufsgruppe 3)
- Versicherungsnehmer, die der Möglichkeit einer abstrakten Verweisung im Vertrag ausdrücklich zustimmen, können ihren Versicherungsbeitrag um rund 20% reduzieren.
Verlängerung der Absicherungszeiträume jetzt möglich
- Für alle versicherbaren Berufe gilt ab sofort eine Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr.
- Bei insgesamt 9.800 Berufen können Neukunden zudem auch eine längere Versicherungsdauer vereinbaren.
- Die Endalterbeschränkung für risikoreiche Berufe hinsichtlich der Leistungsdauer bis zum 50. Lebensjahr wurde generell abgeschafft.
