Riestern Sie eigentlich auch schon?
Zum Erhalt der staatlichen Förderung können bis zu 4% des Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Vater Staat beteiligt sich mit einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro.
Familien mit Kindern erhalten hohe Förderungen.
Durch die Zulagen für beide Ehepartner und jedes Kind erreichen Familien mit einem Riester-Vertrag häufig staatliche Förderquoten von über 50%. Zudem ist die Riester-Zulage für ab 2008 geborene Kinder von 185 deutlich auf 300 Euro erhöht worden.
Auch der besserverdienende Single profitiert.
Ein Riester-Vertrag lohnt sich auch für Besserverdiener, denn diese können neben der staatlichen Grundzulagen-Förderung über sogenannte Sonderausgaben-Abzüge noch eine Steuerersparnis realisieren. Hierbei verringern die Beiträge zur Riester-Rente im Rahmen der Höchstbetragsregelung das zu versteuernde Einkommen.
| Beispiel | Single, keine Kinder | Familie, 2 Kinder (1 AN, 2 Riester-Verträge) |
|---|---|---|
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen |
50.000 EUR | 30.000 EUR |
Angenommener Steuersatz |
40% | nicht relevant |
Gesamtsparbeitrag |
2.100 EUR | 1.200 EUR |
Steuerersparnis* |
686 EUR | 0 EUR |
Grundzulagen |
154 EUR | 678 EUR |
|
Gesamtförderung |
840 EUR | 678 EUR |
|
Nettoaufwand effektiv** |
1.260 EUR | 522 EUR |
|
Förderquote |
40% | 57% |
