EU-Vermittler-Richtlinie bei Bonnfinanz
Bonnfinanz bietet allen neuen Beratern die Privilegierung der Zurich Gruppe Deutschland. Jeder neue Berater kann deshalb sofort in den Verkauf einsteigen.
Nach Ende einer Basisausbildung qualifiziert die Bonner Akademie zum Sachkundenachweis als Voraussetzung für die generelle Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung gemäß § 34d Gewerbeordnung.
Für die notwendige Vermögensschadenhaftpflicht bietet Bonnfinanz eine besonders günstige Gruppenversicherungslösung, die nicht nur den Anforderungen der Vermittlerrichtlinien genügt, sondern optimal vor Haftungsrisiken schützt – wenn gewünscht auch außerhalb der Versicherungsvermittlung.
Für die tägliche Arbeit unternimmt das Unternehmen alles, damit die Berater rechtssicher beraten und verkaufen können, im Rahmen der Ausbildung und durch rechtssichere Informations- und Dokumentationsmittel.
