Private Altersvorsorge bleibt weiterhin attraktiv - Das Glas ist noch halbvoll!
2004 wurde die Steuerfreiheit der Lebensversicherung abgeschafft. Scheinbar hat sie dadurch ihre Attraktivität eingebüßt.
Ein Irrtum denn, die Kapitalleistung ist ab dem 60. Lebensjahr zur Hälfte steuerfrei und die Renten müssen zum 65. Lebensjahr nur mit einem verringerten Ertragsanteil von 18 % versteuert werden.
Die Vorteile
Sie erhalten sich Ihre Flexibilität und unterliegen keiner Verwendungsbeschränkung, d.h. Sie können die Lebensversicherung beleihen, vererben und als Sicherheit abtreten.
