Warum wird das Thema Pflege so sträflich vernachlässigt?
Wenn man mal im Bekanntenkreis fragt, ob irgend ein Familien-mitglied gepflegt werden muss oder gepflegt wurde, kommen immer wieder die Antworten „Ja“. Wie kommt es dann, dass viele Menschen dieses Thema verdrängen und sich nicht beraten lassen? Vor allem wo die Risiken so groß sind: sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die unbestrittene Versorgungslücke
Da ist auf der einen Seite die unbestrittene Versorgungslücke. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich eine Grundabsicherung. Bei einem Pflegefall reichen in den meisten Fällen die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und die eigene Rente nicht aus, um die verbleibenden Pflegekosten auszugleichen.
Unter Umständen müssen sogar die Angehörigen für die Kosten aufkommen. Stichwort: „Kinder haften für ihre Eltern!“ Auf der anderen Seite muss man sich bewusst machen, dass man es zweimal im Leben mit Pflegebedürftigkeit zu tun bekommt; einmal als pflegebedürftige Eltern und dann als pflegende Kinder. Egal welche Konstellation für Sie zutrifft – für beide Fälle ist eine Pflegezusatzversicherung fast schon unverzichtbar.
Können Sie sich Pflegekosten von 50.000 EUR leisten?
Ihre verwitwete Mutter erkrankt an Demenz und es ist absehbar, dass sie in einem Seniorenpflegeheim untergebracht werden muss. Ihre Mutter hat eine Rente von 800 EUR und ein abgezahltes Haus, sonst ist kein Vermögen vorhanden.
Bei einer anerkannten Pflegestufe III und Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung bekommt Ihre Mutter 1.510 EUR Pflegegeld. Leider kostet die Unterbringung in so einer Einrichtung durchschnittlich 3.000 EUR. Es fehlen also monatlich knapp 700 EUR.
Das ergibt Kosten von über 50.000 EUR bei sechs Jahren Pflege – so lange ist statistisch die durchschnittliche „Verweildauer“ in Pflegestufe III. Können Sie sich das leisten? Genau aus diesem Grund gibt es Pflegezusatzversicherungen. Sie sichern das Vermögen bei Pflegebedürftigkeit.
Angenommen, Ihre Mutter ist nicht verwitwet. Wovon soll Ihr Vater dann leben? Ein älteres Ehepaar kann es sich meist nicht leisten, sein Haus zu behalten, wenn ein Partner gepflegt werden muss. Wie im obigen Beispiel ist in sechs Jahre ein Vermögen von 100.000 EUR aufgebraucht.
Kinder haften für ihre Eltern! Achtung! Bei der Unterhaltsregelung kann es schon mal zu überraschenden Situationen kommen. Sie bekommen vom Sozialgericht die Aufforderung Unterhalt für Ihren Vater zu zahlen, den sie seit ihrem 3.Lebensjahr nicht mehr gesehen haben. Egal ob sie das fair finden oder nicht – Sie sind zum Unterhalt verpflichtet!
