Vermögenswirksame Leistungen in Bauspar- und Investmentanlagen
Ansprüche auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage haben Alleinstehende, wenn deren zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro nicht übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehegatten liegt die Grenze bei 35.800 Euro.
Arbeitnehmer-Sparzulage durch vermögenswirksames Bausparen
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat auf vermögenswirksame Leistungen, wenn der Arbeitnehmer damit Bausparverträge bedient. Der maximal geförderte Sparbeitrag beträgt 470 Euro (bei 2 Arbeitnehmern 940 Euro) jährlich.
Arbeitnehmer-Sparzulage durch einen vermögenswirksamen Investmentvertrag
Neben Bausparen können zusätzlich 400 Euro (bei 2 Arbeitnehmern 800 Euro) in Beteiligungen angelegt werden, auf die der Staat
18 % Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt.
