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Die Möglichkeiten der privaten Pflegeabsicherung

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Ein älterer Herr lacht und umarmt zwei Kinder

Welche Pflegekosten kommen im Pflegefall auf mich zu?

Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Grafik zeigt Ihnen neben den durchschnittlichen monatlichen Kosten auch eine typische Pflegehistorie. Üblicherweise werden Patienten im Pflegegrad 1 nicht im Pflegeheim gepflegt. Ab Pflegegrad 3 kommt i.d.R. der ambulante Pflegedienst dazu und erst ab Pflegegrad 4 wird die Versorgung im Pflegeheim wahrscheinlich.

Rechtzeitig gegen Pflegelücke absichern.

Wir haben nicht nur eine Rentenlücke, wir haben auch eine Pflegelücke. Die Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­sicherung werden für die Pflegekosten nicht ausreichen. Und wir alle können davon ausgehen, dass die Pflegekosten weiter steigen werden. Durch eine Pflege­zusatz­ver­sicherung können Sie diese Lücke schließen. Je eher man sich um eine Pflegevorsorge kümmert, desto beruhigender. Sollte beispielsweise ein Elternteil zum Pflegefall werden, haben Ihre Eltern mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Pflege­zusatz­ver­sicherung das Wichtigste geregelt und schützen sich und die Angehörigen vor einem finan­zi­ellen Risiko.

Für die Pflegeabsicherung gibt es hauptsächlich 3 Ver­siche­rungen mit unterschiedlichen Leistungen:

Private Pflege­tage­geld­ver­sicherung
Private Pflegekostenversicherung
Private Pflege­renten­ver­sicherung
Pflege-Bahr – staatlich gefördert

Pflegetagegeld – ohne Zweckbindung

Die Pflege­tage­geld­ver­sicherung ist die meistgewählte Form der privaten Pflegeabsicherung. Bei der Pflege­tage­geld­ver­sicherung bestimmen Sie bei Ver­siche­rungsabschluss einen individuellen Tagessatz als Pflegetagegeld zur monatlichen Auszahlung. Die Summe wird garantiert ausgezahlt. Dieses Pflegetagegeld erhalten Sie grundsätzlich. Sie können über das Geld frei verfügen – zum Beispiel für eine professionelle Haushaltshilfe. Es müssen keine Rechnungen eingereicht werden. So können Sie beispielsweise auch zur Finanzierung eines Treppenlifts die Zahlungen aus der Pflege­ver­sicherung nutzen.

Vorteile

  • Keine Zweckbindung – Geld unabhängig von den tatsächlichen Kosten Ihrer Pflegeaufwendungen frei verwenden
  • Höhe der Leistung wird selbst bestimmt
  • Mit Pflege-Bahr besteht die Möglichkeit einer staatlichen Förderung

Nachteile

  • Ver­siche­rungsbeitrag muss während des Bezugs von Leistungen weiter bezahlt werden
  • Im Todesfall oder bei Zahlungsunfähigkeit besteht keine Möglichkeit einer Rückzahlung

Pflegekosten – Kosten abgedeckt

Bei einer Pflegekostenversicherung werden nur die tatsächlich anfallenden Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege nach vorab definierten Kriterien erstattet. Die Pflege muss durch professionelle, anerkannte Dienstleister erfolgen. Hierbei sind alle Pflegekosten durch Belege nachzuwiesen. Der Versicherte geht in Vorleistung und erhält nach Prüfung einen vereinbarten Prozentsatz der angefallenen Pflegekosten.

Vorteile

  • Niedrige Beiträge
  • Kostenabdeckung unabhängig von steigenden Pflegekosten

Nachteile

  • Bei Unterbrechung der Zahlungen vor Antritt der Pflegeleistungen verfällt der Anspruch auf jegliche Ver­siche­rungsleistungen
  • Es werden nur Pflegekosten übernommen
  • Belegpflicht
  • Keine Bezahlung der Pflege durch Angehörige

Pflege­renten­ver­sicherung – lebenslange Pflegerente

Eine Pflege­renten­ver­sicherung ähnelt einer Lebens­ver­sicher­ung oder kapitalgedeckten Rentenversicherung. Man spart durch monatliche Beiträge Kapital an und erhält im Pflegefall eine monatliche, lebenslange Pflegerente oder eine Einmalzahlung. Die Höhe der Rentenzahlungen variiert je nach Police, Pflegegrad und Ausmaß der Pflege­be­dürftig­keit.

Die tatsächliche Höhe der Pflegerente ist – wie bei Lebens­ver­sicher­ungen – von den erwirtschafteten Gewinnen der Ver­siche­rung abhängig. Es wird ein Mindestbetrag der Pflegerente garantiert. Bei guter wirtschaftlicher Entwicklung zahlt die Ver­siche­rung einen Überschussbetrag aus.

Vorteile

  • Stabiler monatlicher Beitrag über die gesamte Laufzeit
  • Keine Zweckbindung – Geld unabhängig von den tatsächlichen Kosten Ihrer Pflegeaufwendungen frei verwenden
  • Beitragszahlungen können ausgesetzt oder verringert werden
  • Rückkaufswert, falls die Pflege­renten­ver­sicherung aufgekündigt
  • Todesfallleistung kann optional abgeschlossen werden

Nachteile

  • Hohe Beitragssätze
  • Höhe der zu erwartenden Überschussbeteiligungen kann konjunkturbedingten Schwankungen unterliegen

Pflege-Bahr – staatlich geförderte Pflege­zusatz­ver­sicherung

Mit Pflege-Bahr erhalten Versicherte eine staatliche Zulage. Voraussetzung ist eine private Pflege­zusatz­ver­sicherung. Im Ver­siche­rungsfall fördert der Staat die private Pflege­zusatz­ver­sicherung mit 60 € pro Jahr ab Pflegegrad 1 und bis zu 600 € bei Pflegegrad 5. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, daher kann diese Ver­siche­rung für Personen mit Vorerkrankungen in Betracht gezogen werden.

Persönliche Beratung zu Pflege­zusatz­ver­sicherungen

Bonnfinanz arbeitet mit mehreren Produkt­partnern zusammen, die alle Pflege­ab­sicher­ungen anbieten. Dabei haben wir für jede Altersgruppe das passende Angebot, um sich gegen das finanzielle Risiko im Pflegefall abzusichern. Sprechen Sie unsere Finanz­berater*innen vor Ort an. Diese erläutern Ihnen für Ihre individuelle Situation die Möglichkeiten der privaten Pflegeabsicherung

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