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Zusatzversicherung für Ihr Kind – im Krankheitsfall optimal versorgt

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Eine blonde Frau umarmt ein kleines Mädchen

Sind Neugeborene automatisch krankenversichert?

Nein. Das Neugeborene muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Kranken­kasse angemeldet werden, da eine gesetzliche Ver­siche­rungspflicht besteht. Wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert (GKV) sind, wird das Neugeborene automatisch in den kostenlosen Tarif der Familienversicherung der GKV aufgenommen. Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, muss das Kind privat versichert werden. Hier gibt es keinen kostenlosen Familienversicherungstarif. Sind die Eltern privat und gesetzlich krankenversichert, kann das Kind in beide Ver­siche­rungen aufgenommen werden. 

So viel zur Grund­ver­sorgung. Die GKV übernimmt häufig nur einen Teil der Kosten für Behandlungen, die nicht dem Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung entsprechen.

Mögliche Lücken in der medizinischen Versorgung

Folgende Leistungen werden nicht oder nur teilweise von der Kasse erstattet:

  • Krankenhauswahl, Wahl der*s Ärztin/Arztes, Rooming-In, Ein- oder Zweibettzimmer 
  • Vorsorgeuntersuchungen, wie die Schielvorsorge
  • Kieferorthopädische Behandlungen und Zahnprophylaxe
  • Naturheilverfahren 
  • Sehhilfen
  • Reiseimpfungen und medizinischer Schutz im Ausland

Wir wünschen uns für unsere Kinder aber die beste medizinische Versorgung – ohne lange Wartezeiten und ohne Mehrbettzimmer. Mit einer Kranken­zusatz­versicherung für Kinder heben Sie die medizinische Behandlung auf Privatpatient*innenniveau mit optimaler Versorgung. Sie nutzen die Vorteile des Privatpatient*innenstatus, ohne sich lebenslang an eine private Krankenversicherung zu binden. Denn Sie bleiben weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Kranken­kasse.

Die Vorteile einer Kranken­zusatz­versicherung für Kinder

Allein der Arztbesuch kann für Kinder verunsichernd sein. Noch gravierender für kleine Patient*innen ist die fremde Umgebung bei einem Klinikaufenthalt. Hier sollte die bestmögliche und kindgerechte Versorgung gewährleistet sein. Noch wichtiger aber ist die Qualität der medizinischen Behandlung. Da die Behandlung für die Genesung und spätere Lebensqualität entscheidend sein kann, ist eine private Kranken­zusatz­versicherung für das Kind in jeder Hinsicht sinnvoll. 

Mit einer Kranken­zusatz­versicherung heben Sie die medizinische Behandlung auf Privatpatient*innenniveau.

Was private Zusatzversicherungen für Kinder leisten

Die Leistungen einer Kinderzusatzversicherung verteilen sich in der Regel auf drei Bereiche: Krankenhaus, Zahnersatz und Sehhilfen. Hier differenzieren einige Versicherer die „ambulante Zusatzversicherung“ (Kosten für Heilpraktiker*innen, Zahnersatz, Brillen) und die Krankenhauszusatzversicherung (Kosten bei Krankenhausaufenthalt).

Mögliche Leistungen der Kranken­zusatz­versicherung für Kinder
  • Freie Wahl von Ärzt*innen, auch Privatärzte ohne Kassenzulassung
  • Bei Krankenhausaufenthalt: Freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch Chefarzt/Chefärztin, Rooming-In
  • Zugang zu Expert*innen bei schweren Erkrankungen (angeborene Fehlbildungen, bösartige Tumorerkrankungen, chronische Erkrankungen, Komplikationen nach Unfallverletzungen) 
  • Kostenerstattung Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz
  • Unterstützung bei Naturheilverfahren und Behandlungen bei Heilpraktiker*innen 
Lohnt sich eine Kranken­zusatz­versicherung für Kinder?

Kinder-Zusatzversicherungen sind trotz der umfangreichen Leistungen nicht teuer. Die Monatsbeiträge beginnen bei 10 €.  

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